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Gemäß Erlass "Sonderpädagogische Förderung" vom 01.02.2005 orientiert sich die Pestalozzischule in der Primarstufe an der Stundentafel und den curricularen Vorgaben der Grundschule, in der Sekundarstufe 1 an denen der Hauptschule. Auf dieser Basis sind bereits für einige Fächer bzw. Fachbereiche schuleigene Arbeitspläne erstellt worden. In Fächern, in denen noch keine schuleigenen Pläne existieren, gelten die Materialien für einen kompetenzorientierten Unterricht, Förderschwerpunkt Lernen als Vorlage für die curriculare Gestaltung des Unterrichts.
Förderschule und Förderzentrum
Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden gem. 4 Abs. 2 Satz 2 NSchG durch wirksame, individuelle angepasste Maßnahmen unterstützt. Eine Behinderung wird dabei als Ergebnis einer Wechselwirkung zwischen individueller Beeinträchtigung und Einschränkungen der gesellschaftlichen Teilhabe durch hemmende Faktoren oder Barrieren aufgefasst.
Sonderpädagogische Förderung ist sowohl Teil der allgemeinen Förderung in allen allgemeinen Schulen als auch von Förderschulen.
Die Eltern von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf haben die Möglichkeit, zwischen einer inklusiven Schule, die nach 4 Abs. 1 NSchG allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang ermöglicht, oder einer zuständigen Förderschule als Ort der Beschulung auszuwählen.
Das Vorliegen eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs wird durch das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs durch Verordnung vom 1.2.2013 geregelt.
Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf kann festgestellt werden in den Förderschwerpunkten Emotionale und Soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören (Schwerhörige, Gehörlose), Lernen, Sehen (Sehbehinderte, Blinde), Sprache, Körperliche und Motorische Entwicklung.
Die Aufnahme in eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen ist ab dem Schuljahr 2013/14 aufsteigend ab den Schuljahrgängen 1 nicht mehr möglich.
Auftrag der Förderschule ist Unterricht und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, darüber hinaus Beratung, individuelle Förderplanung und die Zusammenarbeit mit allen an der Förderung der Schülerinnen und Schüler beteiligten Personen und Einrichtungen.
Förderschulen sind zugleich Förderzentren ( 14 Abs. 3 NSchG) und unterstützen die inklusiven allgemeinen Schulen bei der Durchführung von sonderpädagogischer Förderung.

Die Arbeit in unserer Schule

Die Arbeit in der Sekundarstufe der Pestalozzischule hat vorrangig die Stärkung der beruflichen Orientierung und damit der Ausbildungs- und Berufsfähigkeit unserer Schülerschaft zum Ziel. In der Sekundarstufe sollen daher die Grundlagen für einen erfolgreichen Einstieg in das Erwerbsleben anbahnt werden. Dazu bedarf es der Förderung in drei verschiedenen Schwerpunktbereichen:

Festigung der grundlegenden Kulturtechniken:
- sichere Beherrschung der Grundrechenarten
- Rechtschreibsicherheit und Lesekompetenz
- schriftsprachliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit

Die Schülerinnen und Schüler sollen dazu angeleitet werden, an der Weiterentwicklung unseres demokratischen Gemeinwesens mitzuwirken. Es ist daher notwendig, sie zu kritisch-loyalen, mündigen und politisch entscheidungsfähigen und entscheidungswilligen Bürgern zu bilden und zu erziehen.

Aufbau von Schlüsselqualifikationen, die bei der Aufnahme einer Ausbildung vorausgesetzt werden:
- körperliche Konstitution, Ausdauer
- Ausgeglichenheit (Stimmungen beherrschen), Konzentrationsvermögen
- Teamfähigkeit, Selbständigkeit, Selbsttätigkeit (aus eigenem Antrieb handeln)
- Pünktlichkeit
- Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Durchhaltevermögen
- Leistungsstreben, Selbstvertrauen
- Geschicklichkeit, Sorgfalt, Ordnungsvermögen
- Vorstellungsvermögen, Auffassungsgabe

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