Grundlage

  • Primarstufe
  • Sekundarstufe 1

Viele Schülerinnen und Schüler kommen aus den heilpädagogischen Kindergärten oder werden im Laufe ihrer Grundschulzeit in die Förderschule umgeschult mit dem Ziel, ihre vorhandenen Fähigkeiten best möglich zu stärken. Für jedes Kind wird ein Förderplan erstellt, in dem die auf ihren individuellen Förderbedarf zugeschnittenen Maßnahmen beschrieben werden. So wird gewährleistet, dass die Kinder auf ihrem persönlichen Lernstand abgeholt werden. In kleinen Lerngruppen werden die Schülerinnen und Schüler nach den Prinzipien der Handlungsorientierung und der Ganzheitlichkeit unterrichtet.

Ziel ist es, ein strukturiertes, kooperatives Arbeitsverhalten und ein friedfertiges, auf gemeinsame Aktivitäten abzielendes Sozialverhalten anbahnen. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern sehr wichtig. Bei Bedarf kann die Schule auf die Unterstützung außerschulischer Partner zurückgreifen.

Der Fächerkanon ab Klasse 3 umfasst die Bereiche Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Religion, Musik, Kunst, Gestaltendes Werken, Textiles Gestalten, Sport und Englisch. Auch auf die Förderung und Entwicklung der folgenden Basiskompetenzen wird hier weiterhin das Augenmerk gerichtet:
visuelle und auditive Wahrnehmung
Motorik
phonologische Kompetenzen
Merkfähigkeit
Sprache
Sie bilden die Grundlage für den Schriftspracherwerb und für das mathematische Lernen.

Alle Kinder der Primarstufe fahren einmal wöchentlich zum Schwimmunterricht. Zusätzlich findet bei Bedarf Sport- und Sprachförderunterricht statt. An zwei Tagen der Woche unterstützen engagierte "Lesemütter" den Leselernprozess.
Jeden Morgen beginnt die Primarstufe den Schultag mit einem gemeinsamen Singen. Ehrenamtliche Helferinnen sorgen täglich für ein gesundes Frühstück in den Klassen.

Die Arbeit in der Sekundarstufe der Pestalozzischule hat vorrangig die Stärkung der beruflichen Orientierung und damit der Ausbildungs- und Berufsfähigkeit unserer Schülerschaft zum Ziel. In der Sekundarstufe sollen daher die Grundlagen für einen erfolgreichen Einstieg in das Erwerbsleben anbahnt werden. Dazu bedarf es der Förderung in drei verschiedenen Schwerpunktbereichen:

Festigung der grundlegenden Kulturtechniken:
- sichere Beherrschung der Grundrechenarten
- Rechtschreibsicherheit und Lesekompetenz
- schriftsprachliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit

Die Schülerinnen und Schüler sollen dazu angeleitet werden, an der Weiterentwicklung unseres demokratischen Gemeinwesens mitzuwirken. Es ist daher notwendig, sie zu kritisch-loyalen, mündigen und politisch entscheidungsfähigen und entscheidungswilligen Bürgern zu bilden und zu erziehen.

Aufbau von Schlüsselqualifikationen, die bei der Aufnahme einer Ausbildung vorausgesetzt werden:
- körperliche Konstitution, Ausdauer
- Ausgeglichenheit (Stimmungen beherrschen), Konzentrationsvermögen
- Teamfähigkeit, Selbständigkeit, Selbsttätigkeit (aus eigenem Antrieb handeln)
- Pünktlichkeit
- Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Durchhaltevermögen
- Leistungsstreben, Selbstvertrauen
- Geschicklichkeit, Sorgfalt, Ordnungsvermögen
- Vorstellungsvermögen, Auffassungsgabe

Gemäß Erlass "Sonderpädagogische Förderung" vom 01.02.2005 orientiert sich die Pestalozzischule in der Primarstufe an der Stundentafel und den curricularen Vorgaben der Grundschule, in der Sekundarstufe 1 an denen der Hauptschule. Auf dieser Basis sind bereits für einige Fächer bzw. Fachbereiche schuleigene Arbeitspläne erstellt worden. In Fächern, in denen noch keine schuleigenen Pläne existieren, gelten die Materialien für einen kompetenzorientierten Unterricht, Förderschwerpunkt Lernen als Vorlage für die curriculare Gestaltung des Unterrichts.
Förderschule und Förderzentrum
Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden gem. 4 Abs. 2 Satz 2 NSchG durch wirksame, individuelle angepasste Maßnahmen unterstützt. Eine Behinderung wird dabei als Ergebnis einer Wechselwirkung zwischen individueller Beeinträchtigung und Einschränkungen der gesellschaftlichen Teilhabe durch hemmende Faktoren oder Barrieren aufgefasst.
Sonderpädagogische Förderung ist sowohl Teil der allgemeinen Förderung in allen allgemeinen Schulen als auch von Förderschulen.
Die Eltern von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf haben die Möglichkeit, zwischen einer inklusiven Schule, die nach 4 Abs. 1 NSchG allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang ermöglicht, oder einer zuständigen Förderschule als Ort der Beschulung auszuwählen.
Das Vorliegen eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs wird durch das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs durch Verordnung vom 1.2.2013 geregelt.
Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf kann festgestellt werden in den Förderschwerpunkten Emotionale und Soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören (Schwerhörige, Gehörlose), Lernen, Sehen (Sehbehinderte, Blinde), Sprache, Körperliche und Motorische Entwicklung.
Die Aufnahme in eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen ist ab dem Schuljahr 2013/14 aufsteigend ab den Schuljahrgängen 1 nicht mehr möglich.
Auftrag der Förderschule ist Unterricht und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, darüber hinaus Beratung, individuelle Förderplanung und die Zusammenarbeit mit allen an der Förderung der Schülerinnen und Schüler beteiligten Personen und Einrichtungen.
Förderschulen sind zugleich Förderzentren ( 14 Abs. 3 NSchG) und unterstützen die inklusiven allgemeinen Schulen bei der Durchführung von sonderpädagogischer Förderung.

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